Erbrecht

Fachanwalt für Erbrecht in Mörfelden-Walldorf

Dr. Marco Tron – Telefon 06105 968 646

Die richtige Gestaltung von Testamenten im Falle des Abweichens von der gesetzlichen Erbfolge im Erbrecht.

Pflichtteilsrecht

Das Pflichtteilsrecht ist ein Bestandteil des gesetzlichen Erbrechts und garatiert den nächsten Angehörigen des Erblassers eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Als Pflichtteil steht den Berechtigten grundsätzlich die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils zu. Hat der Erblasser seinen Nachlass durch lebzeitige Schenkungen stark reduziert, so kann den Pflichtteilsberechtigten ein Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen die Erben zustehen. Wir beraten Sie bei der Errechnung, Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, sowie der Anrechnung von Zuwendungen zu Lebzeiten auf den Erbanteil.

Erbfallabwicklung

Wir vertreten Sie bei allen den Nachlass betreffenden Maßnahmen, insbesondere bei der Erlangung eines Erbscheins.

Annahme und Ausschlagung

Die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft hat weitreichende Folgen und muss zudem innerhalb der kurzen Frist von 6 Wochen nach dem Erbfall/Kenntnis vom Erbfall notariell erklärt werden. Wir erkennen für Sie die Folgen und können Sie umfassend beraten.

Erbengemeinschaft

Gibt es mehrere Erben, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Jeder (Mit-) Erbe wird Eigentümer an jedem Gegenstand der zum Nachlass gehört zu einem Bruchteil. Völlig unabhängig davon, was in einem etwaigen Testament steht, gehört jeder Gegenstand zunächst jedem Erben. Alle wichtigen und grundlegenden Entscheidungen können die Erben nur zusammen einstimmig, also gemeinschaftlich treffen. Immer wieder kommt es zu Konflikten, die nicht selten zur Zwangsversteigerung geerbter Immobilien oder einem Erbprozess führen.

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Sie wollen für den Fall, dass Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder einfach wegen nachlassender geistiger Kräfte nicht mehr in der Lage sind, sich um ihre Angelegenheiten zu kümmern eine staatliche Betreuung vermeiden und lieber eine Vertrauensperson einsetzen? Sie möchten jetzt verbindlich festlegen, welche medizinische Versorgung Sie erhalten wollen, wenn Sie Ihren Behandlungswillen nicht mehr äußern können? Mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung lassen sich Ihre Wünsche für die Zukunft verbindlich festlegen.

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