Im Arbeitsrecht erschweren eine umfangreiche Rechtsprechung und häufige Gesetzesänderungen den Überblick für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Deshalb senkt ein rechtlich durchdachtes und gut vorbereitetes Vorgehen Ihr Risiko einer nicht mehr behebbaren Fehlentscheidung erheblich. Dabei sind gründliche Vorbereitung und Verhandlungsgeschick, verbunden mit Kenntnissen der aktuellen Rechtsprechung, die Grundlage einer erfolgreichen Interessenvertretung. Ich vertrete Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, wie z. B. bei:
Anbahnung und Begründung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses
Vertragsentwürfe
- für Arbeitnehmer,
- für Führungskräfte und leitende Angestellte,
- für GmbH-Geschäftsführer und geschäftsführende Gesellschafter,
- für Vorstandsmitglieder,
- für befristet Beschäftigte,
- für freie Mitarbeiter,
- für Teilzeitbeschäftigte,
- für geringfügig Beschäftigte.
Rechte und Pflichten im Arbeits- oder Dienstverhältnis
- Abmahnung,
- Arbeitnehmerhaftung,
- Arbeitsentgelt,
- Arbeitsleistung – Umfang, Ort und Zeit,
- Arbeitsunfähigkeit – Anzeige- und Nachweispflichten,
- Dienstwagen,
- Kurzarbeit,
- Mutterschutz,
- Nebentätigkeit,
- Sonderzahlungen und Gratifikationen – Zahlung und Rückzahlung,
- Tarifverträge – Anwendung und Ansprüche,
- Überstunden und Mehrarbeit,
- Urlaub – Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung,
- Urlaub und Freistellung,
- Wettbewerbsverbote.