Familienrecht

Fachanwalt für Familienrecht in Mörfelden-Walldorf

Dr. Marco Tron – Telefon 06105 968 646

Etwa 60 Prozent aller Ehen werden in der heutigen Zeit geschieden. Eine Trennung oder Scheidung trifft die Eheleute tief. Die Emotionen gehen hoch, die Auswirkungen im Familienrecht werden lange Zeit zu spüren sein.

Ein breites Spektrum von ineinandergreifenden rechtlichen Problemen ist zu regeln!

  • Wie läuft die Scheidung ab?
  • Was wird aus den Kindern?
  • Was wird aus unserem Eigenheim oder unserer Eigentumswohnung?
  • Wie viel Unterhalt bekomme ich bzw. muss ich zahlen?
  • Wie verteilen sich unsere Sparvermögen?
  • Wer kommt für die Schulden auf?

Mit all diesen Fragen müssen sich die Eheleute beschäftigen.

Ich berate auch bereits vor der Eheschließung und geben Antworten auf die Frage, ob durch den Abschluss eines Ehevertrags im Falle einer Scheidung Konflikte vermieden werden. Zusammen mit Ihnen ermitteln wir den Regelungsbedarf und entwerfen eine maßgeschneiderte Lösung.

Auch in Krisenzeiten, also während oder nach der Trennung, kann eine umfassende Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung zwischen den Eheleuten getroffen werden. Eine sachgerechte Lösung durch Verträge ist sinnvoll und oftmals schneller zu erreichen als durch ein gerichtliches Verfahren.

Wenn eine außergerichtliche Vereinbarung über alle wichtigen Fragen nicht erzielt werden kann, ist eine umfassend und sachgerecht Vertretung vor Gericht gewährleistet.

Leistungsspektrum im Familienrecht

  • Durchführung der Scheidung mit dem Zwangsverbund Versorgungsausgleich.
  • Lösung der unterhaltsrechtlichen Problematiken wie Getrenntlebendenunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt für Minderjährige und Volljährige.
  • Vornahme der Vermögensauseinandersetzung im Wege des Zugewinnausgleichs und Aufteilung des Hausrats.
  • Finden einer sachgerechten Regelung hinsichtlich des Sorgerechts bzw. Umgangsrechts in Bezug auf die gemeinsamen Kinder.
  • Auseinandersetzung der gemeinsamen Immobilie, Ausgleich der gemeinsamen Schulden für den Hausbau und die Rückabwicklung von Zuwendungen von Grundstücken an und unter den Ehegatten (Schenkungen; Unbenannte Zuwendungen; Zuwendungen von Eltern und Schwiegereltern).

(c) 2021 by Kanzlei Dr. Marco Tron | Hosting by da-webart.eu
IMPRESSUM | DATENSCHUTZ